Allgemeine Geschäftsbedingungen der AP-Energy GmbH

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der AP-Energy GmbH, FN 279015t, Hellbrunner Straße 7, 5081 Anif, Österreich.

1.2. Diese AGBs finden nur bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern Anwendung, nicht gegenüber Konsumenten.

1.3 Abweichungen von diesen AGB und unseren Auftragsbestätigungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Mit Auftragserteilung bzw Abgabe der Bestellung an uns, spätestens mit Annahme unserer Lieferung, gelten unsere Geschäftsbedingungen vom Kunden als angenommen.

1.4. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht.

  1. Vertragsabschluss und Kommunikation

Liefervereinbarungen werden erst mit der Auftragsbestätigung der AP-Energy GmbH wirksam. Diese Auftragsbestätigungen sind von unseren Kunden binnen 24 Stunden unterschriftlich zu bestätigen, widrigenfalls AP-Energy GmbH sich den Rücktritt vorbehält.

  1. Preis

3.1. Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausgewiesen, ohne Umsatzsteuer und Lieferkosten.

3.2. Dem Lieferpreis liegt insbesondere die vom Kunden zugesagte Abnahmemenge zugrunde. Kommt es dazu, dass die bestellte Menge tatsächlich nicht geliefert werden kann (etwa weil der Tank des Kunden die bestellte Menge nicht fassen kann), so erfolgt eine angemessene Anpassung der Preise seitens AP-Energy GmbH.

3.3 Sollte es zwischen Preisvereinbarung und Lieferung zu unerwarteten Preissteigerungen kommen (insb. Steuererhöhung, Verwerfungen des Marktpreises aufgrund Krieg, Naturkatastrophen oder aufgrund politischer Maßnahmen) sind wir berechtigt, den Preis angemessen anzupassen oder nach unserer Wahl von der Bestellung zurückzutreten.

  1. Lieferung

4.1. Die Lieferungen erfolgen, wenn keine fixen Liefertermine in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind, nach Vereinbarung innerhalb angemessener Frist.

4.2. Genannte Liefertermine sind freibleibend sofern von uns nicht ausdrücklich die Wortfolge „verbindlicher Liefertermin“ schriftlich zugesagt wurde. Der Vertragspartner ist im von uns zu vertretenden Verzugsfalle erst nach Setzung einer mindesten zweiwöchigen Nachfrist zum Vertragsrücktritt berechtigt. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber – ausgenommen bei Vorsatz oder über schlichte grobe Fahrlässigkeit hinausgehende Schadensverursachung – nicht berechtigt Schadenersatz zu fordern

4.3. Erfüllungsort ist der jeweilige zur Abladung vorgesehene Bestimmungsort. Eine Versicherung der Ware gegen Transportrisiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers.

4.4. Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass die Ware von einem bestimmten Lager oder einer bestimmten Anlage geliefert wird. Verfügungen des Käufers bezüglich frachtbriefmäßiger Deklaration, Routenvorschrift und Versandanschrift müssen uns spätestens drei Tage vor dem genannten Liefertermin zukommen; der Kunde hat diesbezüglichen Mehrkosten zu tragen.

4.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist er verpflichtet, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Darunter fällt insbesondere die falsche Informationsweitergabe bei Abfüllvorgängen. Unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche sind wir berechtigt dem Kunden für jeden erfolglosen Zustellversuch 10% des Bruttorechnungsbetrages, mindestens aber € 500,00 in Rechnung zu stellen; ebenso werden Wartezeiten und Mehraufwand aufgrund mehrere Entladestellen verrechnet.

4.6. Unsere Leistungsverpflichtung endet jedenfalls mit Bereitstellen der Ware vor der Öffnung des vom Kunden zur Aufnahme des Liefergegenstandes vorgesehenen Behältnisses. Der Abladevorgang und die Einlagerung erfolgt jedenfalls ausschließlich auf Gefahr und Haftung des Kunden.

  1. Höhere Gewalt

Umstände, deren Ursache wir nicht sind, wie etwa Handlungen Dritter, Zufälle, Streiks, Wetterbedingungen, Staus, Zulieferer usw. sind nicht von uns zu vertreten. Fälle höherer Gewalt entheben uns für deren Dauer von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen oder von unserem Willen unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeit, wie Betriebsstörungen oder Lieferengpässe der Raffinieren aller Art, Maßnahmen unter Aufsicht der IEA (International Energy Agency) und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen seitens einer in Aussicht genommenen Bezugsquelle. In diesen Fällen sind wir berechtigt, wahlweise von der Liefervereinbarung ganz oder teilweise zurückzutreten, oder aber die uns zur Verfügung stehenden Warenmengen unter Kürzung der einzelnen Lieferungsansprüche unserer Abnehmer angemessen auf diese aufzuteilen.

  1. Übernahme

6.1. Bei Lieferung im Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen sind die anhand dieser Messvorrichtungen festgestellten Mengen verbindlich.

6.2. Die Warenübernahme hat, sofern nicht anders vereinbart ist, in ungeteilter Menge und prompt zu erfolgen. Bei Annahmeverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist teilweise oder ganz zurückzutreten. Der Kunde hat die für die Übernahme der angelieferten Ware notwendigen Anschlüsse zum Transportfahrzeug bereitzustellen und die Übernahme entweder selbst oder durch einen Beauftragten zu überwachen. Für die Folgen der Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten haftet der Käufer.

6.3. Bei der Abfüllung von Mineralölprodukten in Tanks oder Behältnisse des Kunden garantiert der Kunde, dass den gesetzlichen Vorschriften und dem Vertragszweck entsprechende, in ordnungsgemäßem und gewartetem Zustand befindliche, ausreichend gereinigte Behältnisse zur Verfügung stehen.

6.4. Die Entleerung von Straßentankwagen hat unverzüglich nach dem Eintreffen zu erfolgen. Kosten, die durch vom Kunden verursachte Verzögerungen entstehen, gehen zu dessen Lasten. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Zufahrt mit den üblichen Tankwagen bis zum Lieferort und die Befüllung des Tanks möglich sind. Die Entladung der an der Bestimmungsstelle eingetroffenen Tankwagen ist prompt durchzuführen bzw. zu ermöglichen. Sollte die Lieferung mangels Zufahrtsmöglichkeit oder mangels Möglichkeit, den Tank zu befüllen, erschwert oder unmöglich sein, hat der Kunde für die entstandenen Mehrkosten zu tragen.

  1. Zahlung

7.1. Bei Lieferungen und Leistungen verpflichtet sich der Kunde zur Vorausleistung der Zahlung. Der Zahlungseingang auf unserem Konto hat vor Auslieferung der Ware stattzufinden. Mit gesonderter schriftlicher Vereinbarung kann diese binnen einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung auf unser Bankkonto erfolgen.

7.2. Ein Skonto wird jedenfalls ausgeschlossen.

7.3. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet aller uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens aber 12% p.a., zu verlangen.

7.4. Wir sind berechtigt, ein allenfalls eingeräumtes Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und eventuelle weitere Lieferungen ausschließlich gegen Vorauszahlung vorzunehmen.

7.5. Der Kunde kann Gegenforderungen nur dann gegen unsere Kaufpreisforderungen aufrechnen und Zahlungen zurückhalten, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Wir sind berechtigt, einlangende Zahlungen, die nicht eindeutig gewidmet wurden, nach unserer Wahl auf offene Forderungen anzurechnen. Die Richtigkeit unserer Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten und der Bestand unserer darin angegebenen Forderungen gelten als vom Kunden anerkannt, wenn er die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung (Belegdatum) mit schriftlicher Begründung als unrichtig zurückweist.

  1. Gewährleistung und Haftung

8.1. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels und – bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – unser Verschulden zu beweisen.

8.2. Mängel müssen bei Übernahme der Ware unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet und angezeigt werden. Wir haben das Recht zur sofortigen Nachprüfung (Probenentnahme) nach den jeweils gültigen Regeln der Technik. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen gesonderten Prüfung trägt der Vertragsteil zu dessen Nachteil sie ausfällt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb der Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Verweigert der Kunde die Nachprüfung (Probenentnahme), so verwirkt er seinen Gewährleistungsanspruch.

8.3. Im Fall fristgerechter und begründeter Beanstandung kann der Kunde zunächst ausschließlich durch uns Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden fordern. Für den Fall der Wandlung muss es sich um einen wesentlichen, nicht behebbaren Mangel handeln, der die Brauchbarkeit des Lieferungsgegenstandes ausschließt. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung ist ausgeschlossen. Solange wir in der einzuräumenden angemessenen Frist unseren Gewährleistungsverpflichtungen nachkommen, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Geltendmachung von Verzögerungsschäden oder Ersatz sonstiger Nachteile.

8.4. Wir können uns von der Verpflichtung zur Gewährleistung befreien, indem wir einen angemessenen Preisnachlass gewähren und den darauf entfallenden Betrag refundieren. Mängel unserer Leistung infolge von höherer Gewalt, atmosphärischer, chemischer, mechanischer oder physikalischer Einwirkungen oder sonstiger Ursachen, die mit unserer Vertragsleistung nicht in Zusammenhang stehen, haben wir nicht zu vertreten.

8.5. Unsere Haftung ist – Personenschäden ausgenommen – mit dem Auftragswert beschränkt.

8.6. Soweit ein Schaden nicht unmittelbar bei unserem Kunden und Vertragspartner eintritt, haften wir nicht gegenüber Dritten; unser Vertragswille ist nicht darauf gerichtet, im Rahmen dieses Vertrages Vereinbarungen mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter einzugehen.

8.7. Wir haften nach Maßgabe ausschließlich für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir haften ausschließlich für Schäden bei Vorsatz oder über schlichte grobe Fahrlässigkeit hinausgehende Schadensverursachung. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht. Unsere Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloßen Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

8.8. Für von uns beauftragte Dritte, derer wir uns zur Vertragserfüllung bedienen, haften wir lediglich im Rahmen eines Auswahlverschuldens.

  1. Datenschutz

Wir haben unsere Mitarbeiter verpflichtet, die Bestimmungen gemäß DSG einzuhalten (Verschwiegenheit). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, von uns als Verantwortlicher im Rahmen der vertraglichen Beziehung erhoben, (automationsunterstützt) verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden. Zweck der Datenverarbeitung und Übermittlung sind die Abwicklung der Aufträge. Im Zuge der Vertragsanbahnung können Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung an die Crif GmbH übermittelt werden. Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung und darüber hinaus etwa für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist, die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Abwehr von Ansprüchen aufbewahrt. Wir, als verantwortliche Stelle, gewähren dem Kunden, sofern er ein Betroffener ist, insbesondere ein Recht auf Auskunft, Richtigstellung, Löschung oder Widerspruch betreffend die Verwendung der personenbezogenen Daten. Wir sind erreichbar unter [06246/72236-0 oder per mail kundenkarte@diskont.at]. Eine umfangreiche Information über die Rechte des Betroffenen im Sinne der DSGVO finden Sie unter www.diskont.at/datenschutz/.

  1. Sonstiges

10.1. Das gegenständliche Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes ausschließlich dem materiellen und formellen Recht der Republik Österreich.

10.2. In Streitfällen entscheidet ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg, Österreich.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Allgemeine Informationen nach § 5 ECG:

AP-Energy GmbH, Hellbrunner Straße 7, 5081 Anif

Telefon: Tel.: +43 (0) 6246 722 36-0 / Fax: +43 (0) 6246 722 36-1011

E-Mail: kundenkarte@diskont.at

FN 279015t des Landesgerichtes Salzburg

UID: ATU62577811

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung

Wir sind Mitglied der Wirtschaftskammer; die Fachgruppenzugehörigkeit und die anwendbaren gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften können unter https://firmen.wko.at/ abgerufen werden.

Stand: 20.04.2023